Als Verwaltungsrichtlinie zum Wasserhaushaltgesetzes hat der Bundesrat am 01.08.2018 die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft gesetzt, die in Zukunft den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regelt. Ergänzend hierzu wurden zahlreiche DWA- Vorschriften zu TRwS ernannt , um die technische Umsetzung zu regeln.
So gelten für den landwirtschaftlichen Bereich die DWA-A (TRwS) 792 und DWA-A (TRwS) 793. Für LAU- Anlagen gelten die folgenden:
DWA-A (TRwS) 781
DWA-A (TRwS) 782
DWA-A (TRwS) 783
DWA-A (TRwS) 784






Entsprechend dieser Vorschrift müssen z.B. nun alle Abwasserleitungen, die wassergefährdende Stoffe ableiten, kraftschlüssig verbunden, also verschweißt oder verklebt werden. Lagerbehälter müssen in vielen Fälle doppelwandig und über 25 m³ Volumen mit einer Leckageüberwachung bzw. Überfüllsicherung ausgestattet werden.
Zur Erfüllung der neuen Anforderungen hat die Fa. SABUG ein Komplettsystem für die Entwässerung von AwSV-Anlagen entwickelt
Mit einem umfassenden Qualitätskonzept werden alle Projekte gemäß den Vorschriften begleitet.
Von der Planung und Produktion bis hin zu Lieferung der benötigten Bauteile.
Alle Produkte werden mit einem Höchstmaß an Know-how hergestellt.
Das IP-plus Schweißsystem verfügt über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
Die projektbezogen konstruierten Tank- und Behältersysteme werden grundsätzlich mit einem Werkszeugnis gemäß DIN EN 10204, einer Statischen Berechnung als auch einer werkseitigen Dichtheitsprobe ausgeliefert.
Ausführungsbeispiele
Für die Ausführung der Entwässerung von Fahrsilageanlagen gibt es eine Vielzahl von Ausführungen und Varianten. Alle Lösungen haben spezifische Vor- und Nachteile.
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Fahrsiloanlage mit Verregnung des Sickersaftes

2. Fahrsiloanlage mit Trennschächten

3. Fahrsiloanlage mit Trennsystem, außerhalb der Siloplatte

4. Fahrsiloanlage mit Trennschacht, Trennung auf der Rangierfläche

Natürlich sind auch weitere Ausführungen möglich. Welche Version der Abwasserableitung oder Wasserspeicherung angewendet wird, bestimmt letztlich der Betreiber. Aber in allen Fällen müssen die zuständigen Wasserbehörden (untere Wasserbehörde oder das Landratsamt) zustimmen und eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilen. Dazu sind einige Unterlagen wie z.B. Lagepläne vorzulegen. Bitte achten Sie auch darauf, dass nicht alle hier gezeigten Ausführungen von allen unteren Wasserbehörden und Landratsämtern zugelassen werden. Bitte fragen Sie zunächst bei Ihrer zuständigen Behörde.
Die Fa. SABUG unterstützt Sie gerne bei der Auslegung Ihrer Entwässerungsanlage und macht Ihnen Vorschläge zur Ausführung, die die Arbeiten der Planungsbüros unterstützen. Die Dokumentation aller Anlageteile ist natürlich Bestandteil der Lieferung.
Die bindende Planung der Anlage kann allerdings nur vom Betreiber selbst oder mit der Hilfe von Architekten oder Ingenieurbüros durchgeführt werden.
… Rufen Sie uns an – Wir helfen gerne!
passende Downloads
- Allgemeine Vorbedingungen SABUG (Schweißarbeiten)
- Ausschreibungstext SABUG - JGS-Behälter DUO-TRIO
- Ausschreibungstext SABUG Auftriebssicherung
- Ausschreibungstext SABUG Quelldichtung
- Ausschreibungstext SABUG Schachtfutter
- Broschüre Landwirtschaft
- Dokumentation JGS-Behälter (Muster)
- Flyer Lecküberwachung
- Fragebogen-ATV-127
- Flyer Schachtfutter


