Abfüllflächen

Alle Flächen und Plätze an denen Gülle, Sickersäfte oder andere wassergefährdenden Flüssigkeiten entnommen oder umgeschlagen werden sind gemäß DWA-A 792 (TRwS 792) mit einem Entnahmeplatz ausgestatten. Dieser muss so beschaffen sein, dass die auslaufenden wassergefährdenden Stoffe zurück in den jeweiligen Behälter oder eine Vorgruben laufen kann.

Alle Anlagenteile der Entwässerung müssen gemäß der DWA-A 792 (TRwS 792) ausgeführt werden. Für Rohrleitungen bedeutet das, dass alle Verbindungen unlösbar miteinander verschweißt oder verklebt sein müssen. Das bezieht sich auch auf die Anschlüsse an Trennschächten, Zuläufen, etc.

Behälter und Sammelgruben müssen ebenfalls entsprechend der DWA-A 792 (TRwS 792) beschaffen und ausgerüstet werden.