Waschstraßen und Waschplätze

Bei jeder Autowäsche werden Kraftstoffrückständen, Straßenstaub, Schwermetalle und Reifenabrieb abgespült und können das Grundwasser belasten.

Viele untere Wasserbehörden und Landratsämter stufen Waschstraßen und Waschplatze als Abwasserflächen mit besondere Beachtung also als AwSV- Anlagen ein, oder es ist für die Wirkflächen der Betankungsflächen und die Flächen der Waschplötze nur ein Abscheider zur Verfügung. Die anfallenden Abwässer müssen gemäß den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gereinigt und von wassergefährdenden Stoffen befreit werden. Die dafür notwendigen Behandlungsanlagen wie z.B Ölabscheider liegen in der Regel am Ende des Entwässerungssystems. Die gesamte Entwässerungsleitung bis dorthin muss im Sinne der TRwS 981 als zugesicherte Leitung ausgeführt werden. In der Regel werden verschweißte Rohrleitungen vorgesehen.