Wertstoffhöfe – Recyclinghöfe – Schrottplätze

Die Vielzahl von Abfallschlüsselnummern und deren Zusammensetzung (Gemische) führt dazu, dass viele Abfallstoffe nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als allgemein wassergefährdende eingestuft werden. Zur Bewahrung der Schutzgüter Boden- Wasser – Luft müssen in der Recyclingwirtschaft diese besonderen Umstände berücksichtigt werden.

Grundsätzlich muss das Abwassersystem den Anforderungen der AwSV entsprechen und entsprechend den TRwS (Technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe) ausgeführt werden um eine Kontamination des Untergrunds ausschließen zu können. (Schutzgut Boden).

TRwS DWA –A 779 (Technische Regel für wassergefährdende Stoffe – Allgemeine technische Regelungen) besagt:

Anlagenteile müssen gegen die zu erwartenden mechanischen, physikalischen, chemischen und thermischen Einflüssen hinreichend widerstandsfähig und dicht sein. Die Widerstandsfähigkeit ist für die vorgesehene Gebrauchsdauer nachzuweisen!“

Bei der Bewertung der Gefährdung wird immer vom einem „worst-case“- Szenario, also von der schlimmsten möglichen Schmutzfracht ausgegangen – Dem sogenannten „Besorgnisgrundsatz“. Für herkömmliche gummigedichtete Rohrverbindungen von Regen- und Abwasserleitungen kann aufgrund der kaum zu klassifizierenden Schmutzstoffe kein Nachweis gemäß der DWA-A 779 geführt werden.

SABUG bietet für Recycling- und Entsorgungsunternehmen ein Komplettes System für die fachgerechte, AwSV- konforme Regen- und Abwasserentsorgung aus PP.

Prospekt „Wertstoffhöfe“