Fahrsiloanlagen

JGS-Anlagen beherbergen wertvolle Futter- oder Düngemittel, gleichzeitig können sie bei unsachgemäßer Errichtung oder Betrieb eine Gefahr für die Umwelt darstellen. Bei der Lagerung von Silage in einem Flachsilo ist der austretende Gärsaft ursächlich für die besonderen Anforderungen, die an die bauliche Anlage gestellt werden.

Defekte JGS-Anlagen, wie z.B. Fahrsiloanlagen, führen immer wieder zu Verunreinigungen des Grundwassers, bzw. der in der Nachbarschaft befindlichen Vorflutern, Bächen und Flüssen. Gärsaft kann aufgrund der Säurebildung beim Gärprozess pH-Werte zwischen 4 und 5 erreichen. Die verwendeten Bauteile müssen demnach einen entsprechenden Säurewiderstand aufweisen. Außerdem ist ein besonderes  Augenmerk auf die Dichtigkeit der Konstruktion zu legen, da Gärsaft als wassergefährdend eingestuft wird. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 62 müssen Gärfuttersilos so gebaut und betrieben werden, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer erreicht wird.

Zur Erfüllung der neuen Anforderungen hat die Fa. SABUG ein Komplettsystem für die Entwässerung von landwirtschaftlichen Fahrsiloanlagen gemäß DWA- A 792 entwickelt

Für die Ausführung der Entwässerung von Fahrsilageanlagen gibt es eine Vielzahl von Ausführungen und Varianten. Alle Lösungen haben spezifische Vor- und Nachteile.

1. Fahrsiloanlage mit Verregnung des Sickersaftes

2. Fahrsiloanlage mit Trennschächten

3. Fahrsiloanlage mit Trennsystem, außerhalb der Siloplatte 

4. Fahrsiloanlage mit Trennschacht, Trennung auf der Rangierfläche

Bei der Auslegung dieser Anlagen sind natürlich viele unterschiedliche Ausführungen möglich.

Die Fa. SABUG unterstützt Sie gerne bei der Auslegung Ihrer Entwässerungsanlage und macht Ihnen Vorschläge zur Ausführung, die die Arbeiten der Planungsbüros unterstützen. Die Dokumentation aller Anlageteile ist natürlich Bestandteil der Lieferung.

Welche Version der Abwasserableitung oder Wasserspeicherung angewendet wird, bestimmt letztlich der Betreiber. Aber in allen Fällen müssen die zuständigen Wasserbehörden (untere Wasserbehörde oder das Landratsamt) zustimmen und eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilen. Dazu sind einige Unterlagen wie z.B.Lagepläne vorzulegen. Bitte achten Sie auch darauf, dass nicht alle hiergezeigten Ausführungen von allen unteren Wasserbehörden und Landratsämtern zugelassen werden. Bitte fragen Sie zunächst bei Ihrer zuständigen Behörde. Die bindende Planung der Anlage kann allerdings nur vom Betreiber selbst oder mit der Hilfe von Architekten und/oder Ing-Büros durchgeführt werden.

… Rufen Sie uns an – Wir helfen gerne!

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