Stallungen

Stallungen werden für die unterschiedlichen Tierhaltungen und Anforderungen ausgelegt.

Allen gemein ist allerdings die Notwendigkeit der definierten Entwässerung entsprechend des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 62. Dem zu Folge ist die DWA-A 792 (TRwS 792) bezüglich der Abwassertechnik zu berücksichtigen. Diese Vorschrift fordert u. a. dass alle Leitungen mit wassergefährdenden Stoffen sowie alle Anbauteile fest und unlösbar miteinander verschweißt oder verklebt werden müssen.

Behälter > 25 m³ müssen mit einer Leckageerkennung ausgestattet sein.

Alle Bauteile müssen vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zugelassen sein.

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