Trinkwassergewinnung und Wasserschutzgebiete

Das Wasserhaushaltsgesetz eröffnet die Möglichkeit, im Interesse der derzeit bestehenden und der zukünftigen Wasserversorgung Wasserschutzgebiete festzusetzen, in denen bestimmte Handlungen verboten oder nur für beschränkt zulässig erklärt werden können.

Abwasserkanäle und –leitungen müssen grundsätzlich so gebaut und betrieben werden, dass eine schädliche Verunreinigung und nachteilige Veränderungen des Grundwassers nicht zu befürchten sind. Wasserschutzgebieten kommt aufgrund ihrer Bedeutung eine besondere Rolle zu. Die Normalanforderungen reichen hier nicht aus.

Für den Bau von Abwasseranlagen in Wasserschutzgebieten ergeben sich die gesetzlichen Vorgaben aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die technischen Planungsgrundsätze aus der DVGW- Arbeitsblatt W 101 und DWA-A 142. Hierin sind die notwendigen Vorkehrungen beschrieben um die Umwelt so gut wie möglich zu schützen.

Die Größe und Lage der Schutzzonen wird nach den örtlichen hydrogeologischen Verhältnissen im Einzelfall festgelegt. Die weitere Schutzzone (Zone III) dient dem Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen. In der engeren Schutzzone (Zone II) soll darüber hinaus eine bakterielle Verunreinigung verhindert werden. Der Fassungsbereich (Zone I) soll zusätzlich vor unmittelbaren Gefahren schützen.

Die Aufteilung und der Umgang mit den unterschiedlichen Zonen ist wie folgt zu betrachten:

SABUG bietet für Abwasseranlagen in Trinkwasserschutzgebieten innovative Lösungen, die den Schutz des Grundwassers signifikant erhöhen können. Durch das Verschweißen der Rohrleitungen, Schächten und Anbauteile sowie den Einsatz von doppelwandigen Behälter und Tanksystemen können schädliche  Ex- und Infiltrationen sicher für Jahrzehnte verhindert werden.

>> Eignung Trinkwasserschutzgebiet DWA-A 142