Chemieparks/Raffinerien

Chemische Produkte ebenso wie alle anderen Güter die in großindustriellem Rahmen hergestellt werden sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken: Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff, Metall etc. die in High-Tech-Produkten verarbeitet sind, machen unser Leben einfacher, komfortabler, lebenswerter. Neben den Produkten werden aber auch Abwässer produziert, deren Inhaltsstoffe nicht immer klar definierbar sind. In diesem Fall gilt der s.g. Besorgnisgrundsatz.

Anlagen in diesem Umfang fallen unter § 62 Abs. 1 Sätze 1 und 2 WHG und müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist.

Dieser Besorgnisgrundsatz, der in § 32 und § 48 WHG ebenso formuliert ist, stellt strenge Anforderungen an den Betreiber und alle anderen an der Anlage tätigen Personen. Es geht nicht nur darum, konkrete Gefahren für die Gewässer abzuwehren, sondern ein solches Maß an Sicherheit zu erreichen, dass eine nachteilige Veränderung der Gewässer nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich ist.

Zur Ableitung dieser Stoffe bietet Sabug immer das richtige System zur Ableitung und Lagerung dieser Stoffe mit höchsten Sicherheitsansprüchen gemäß WHG.