Biogasanlagen

Biogasanlagen erzeugen u.a  mittels Gärstubstraten landwirtschaftlicher Herkunft elektrische Energie.

Entsprechend der DWA –A 793  (TRwS 793) und den WHG-Vorschriften müssen alle Abwasserleitungen, die wassergefährdende Stoffe ableiten, kraftschlüssig verbunden, also verschweißt oder verklebt werden. Lagerbehälter müssen in vielen Fälle doppelwandig und über 25 m³ Volumen mit einer Leckageüberwachung bzw. Überfüllsicherung ausgestattet werden. Alle Zubehörteile wie Einläufe und Trennschächte müssen ebenfalls den Vorschriften entsprechen und angeschweißt oder angeklebt werden können.

Defekte JGS-Anlagen, wie z.B. Fahrsiloanlagen, führen immer wieder zu Verunreinigungen des Grundwassers, bzw. der in der Nachbarschaft befindlichen Vorflutern, Bächen und Flüssen. Gärsaft kann aufgrund der Säurebildung beim Gärprozess pH-Werte zwischen 4 und 5 erreichen. Die verwendeten Bauteile müssen demnach einen entsprechenden Säurewiderstand aufweisen.

Bei der Auslegung dieser Anlagen sind natürlich viele unterschiedliche Ausführungen möglich.

Die Fa. SABUG unterstützt Sie gerne bei der Auslegung Ihrer Entwässerungsanlage und macht Ihnen Vorschläge zur Ausführung, die die Arbeiten der Planungsbüros unterstützen. Die Dokumentation aller Anlageteile ist natürlich Bestandteil der Lieferung.

Welche Version der Abwasserableitung oder Wasserspeicherung angewendet wird, bestimmt letztlich der Betreiber. Aber in allen Fällen müssen die zuständigen Wasserbehörden (untere Wasserbehörde oder das Landratsamt) zustimmen und eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilen. Dazu sind einige Unterlagen wie z.B. Lagepläne vorzulegen. Bitte achten Sie auch darauf, dass nicht alle hiergezeigten Ausführungen von allen unteren Wasserbehörden und Landratsämtern zugelassen werden. Bitte fragen Sie zunächst bei Ihrer zuständigen Behörde. Die bindende Planung der Anlage kann allerdings nur vom Betreiber selbst oder mit der Hilfe von Architekten und/oder Ing-Büros durchgeführt werden.

… Rufen Sie uns an – Wir helfen gerne!