Tankstellen und Tanklagerstätten

Tankstellen und Tanklagerstätten sind LAU-Anlagen im klassischen Sinne, wobei das „A“ für Abfüllen von wassergefährdenden Stoffen im Vordergrund steht. Die in § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WGH) formulierten Forderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird für die hier aufgeführten wassertechnischen Anlagen entsprechnden DWA-A 781 (TRwS 781) : gilt für Tankstellen von Kraftfahrzeugen konkretisiert:

Alle diese Vorschriften erfordern in der Regel doppelwandige Behälter sowie mind. komplett verschweißte oder verklebte Entwässerungsrohrleitungen. Zusätzlich müssen alle weiteren Bauteile wie Straßenabläufe und Mauerdurchführungen den Vorschriften entsprechen.