Gemäß der AwSV werden spezielle Konstruktionen an Schachtfuttern vorgeschrieben, die z.B. Durchführungen an Betonbauwerke zu Kunststoffrohrleitungen. Entsprechend der Vorgaben erfüllt das neue SABUG- AwSV Schachtfutter mit den Zulassungen Z-40.23-578 und Z-74.9-198 die folgenden Anforderungen:
- chemisch beständig geben JGS
- auszugsichere Konstruktion
- direkt verschweißbar mit dem IP-plus Schweißsystem
- frei anpassbar auf die Wanddicke