Alle Landwirtschaftlichen JGS Behälter und Trennschächte jetzt mit wasserrechtlichem Gutachten.
Damit schließt sich der Kreis!
Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) erfordert einen lückenlosen Nachweis der Tauglichkeit der verwendeten Materialien und Bauwerke. Die unteren Wasserbehörden und Landratsämter sind angewiesen diese Bedingungen srikt zu überprüfen.
Das vorliegende wasserrechtliche Gutachten bestätigt nun die Gebrauchstauglichkeit aller SABUG Tank- und Behältersysteme für die Speichervolumen von 6 m³ bis 1000 m³im Sinne § 63 WHG i.V. mit § 17 AwSV. Auch alle SABUG- Trennschächte DN 315 bis DN 1000 verfügen nun über ein derartiges Gutachten. So bietet SABUG ab sofort ein umfangreiches System für den Einsatz in Bereichen von wassergefährdenden Stoffe.